Gesundheit

+++ FFP2 Maskenpflicht – besonders für Ältere und Kinder eine Gefahr +++
Gesundheit · 27. April 2021
Die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2- oder ähnliche Maske) gilt seit 24. April in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Straßenbahn, Zug & Taxi aber auch bei der Fußpflege und dem Friseursalon. Kinder, die einen langen Weg zu Schule haben sind nun wieder einmal besonders betroffen. Dabei gelten sonst FFP2 Atemschutzmasken als persönliche Schutzausrüstung für berufliche Zwecke, die dem Arbeitsschutzgesetz unterliegt.